Die Mitgliedschaft im VfvS gründet sich nach Maßgabe der gültigen, von der Mitgliederversammlung beschlossenen Vereinssatzung.
Mitglieder haben das Recht der Inanspruchnahme der Einrichtungen des Vereins. Als Mitglied kann die gewählte Übungsstunde unentgeltlich und das vereinseigene Sommerbad am Wörthsee gegen Entrichtung einer Gebühr benutzt werden.
Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Unterstützung des Vereins und zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages.
Aufnahmeanträge erhalten Sie zu unseren Übungszeiten von unseren Badleitern in den Bädern.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich. Er muss schriftlich (Post oder E-Mail) 4 Wochen vorher gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erklärt werden.
Zuletzt geändert am 22.06.22 um 09:40